„In Zeiten der Krise sollte sich der Landtag lieber heimlich die Diäten erhöhen oder darüber nachdenken, wie dieses Land per Onlineplenarsitzung regierungsfähig gehalten werden kann, anstatt sich hier der armen Kleinstparteien, zu denen auch die sPD und die FDP gehören, zu entledigen.“, so der Landesvorsitzende der Die PARTEI Hessen Dominic Harapat.
+++ Die PARTEI kritisiert Änderung der Gemeindeverfassung +++
+++ CDU & Grüne nutzen Corona-Krise aus +++
Am heutigen Dienstag tagt der hessische Landtag im sogenannten „Krisenmodus“: Auf einen halben Tag verkürzt soll angesichts der Corona-Seuche ein Nachtragshaushalt beschlossen werden. Auf der Tagesordnung befindet sich jedoch auch die Abstimmung zu einem Gesetz, das den euphemistischen Titel „Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhalbe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften“ trägt. Die PARTEI kritisiert dieses Vorgehen der hessischen Landesregierung aus CDU und Grünen als opportun. Die Landesregierung scheint damit ein weitreichendes Gesetz zu Zeiten der Corona-Krise durchzusetzen wollen, um sich berechtigtem Widerspruch nicht stellen zu müssen.
Der Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) selbst steht Die PARTEI Hessen aufgrund zweier diskriminierender Aspekte ablehnend gegenüber: Zum einen sieht das Gesetz die verpflichtende Installation eines Gremiums zur Beteiligung von Ausländer*innen in Kommunen ab 1000 Personen vor. Jedoch wird den Kommunen die Entscheidungsmöglichkeit eröffnet, sogenannte Integrationskommissionen zu installieren, die sich nur noch mit mindestens 50% Ausländer*innen zusammensetzen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, müssten Ausländerbeiräte gebildet werden. Was die Landesregierung aus CDU und Grünen als Zugewinn zur Berücksichtigung von Minderheiten im politischen Diskurs bezeichnet, stellt in den Augen der PARTEI nichts anderes als die Aushöhlung kommunaler Partizipationsrechte dar. Für Die PARTEI ist diese Änderung der HGO nicht hinnehmbar, da sich der Verdacht aufdrängt, dass die ohnehin regierenden Kräfte hiermit das Prinzip des „Durchregierens“ stärken wollen, anstatt mit Minderheiten in den Dialog treten müssen.
Zum anderen soll die HGO bezüglich der parlamentarischen Ausgestaltung geändert werden. Auch hier steht der Verdacht einer Anpassung zugunsten des Prinzips des „Durchregierens“ im Raum: Derzeit schriebt die HGO (§36a) vor, dass Fraktionen in Parlamenten aus mindestens zwei Abgeordneten bestehen müssen. Dies ist logisch ableitbar, da Fraktionen sich gerade ihrem Wesen nach als Zusammenschlüsse von Parlamentarier*innen definieren. Jedoch soll nun pauschal für hessische Städte ab 50.000 Einwohner*innen festgelegt werden, dass Fraktionen aus mindestens drei Abgeordneten bestehen müssen. Die PARTEI kritisiert dies als logisch nicht herleitbar, zumal hiermit willkürlich in den politischen Wettbewerb eingegriffen wird. Die HGO regelt in §38 die gestaffelte Anzahl der Abgeordneten der einzelnen Gemeindevertretungen anhand der Einwohner*innenzahl. So wird kleinen Parteien und Listen, die bei den Kommunalwahlen aufgrund des Fehlens von Sperrklauseln vermehrt in die Stadtparlamente einziehen, die Bildung von Fraktionen massiv erschwert. Der willkürliche Eingriff in §36a führt zu einem nicht begründbaren Eingriff in die Gleichbehandlung von Mandatsträger*innen in den hessischen Gemeindevertretungen.
Ein Beispiel: In einer Stadt mit 50.001 bis 100.000 Einwohner*innen – beispielsweise Wetzlar oder Gießen – sind gemäß HGO lediglich 59 Abgeordnete vertreten, wohingegen in Städten mit 500.001 bis 1.000.000 Einwohner*innen – beispielsweise Frankfurt – gemäß HGO 93 Abgeordnete in die Stadtverordnetenversammlung entsandt werden. Allein daran wird auf den ersten Blick deutlich, dass es für Parteien und Listen in kleinen Kommunen der Zugang zu den infrastrukturellen Vorteilen eines Fraktionsstatus erschwert wird.
Für Die PARTEI steht fest, dass die Gesetzesänderung von CDU und Grünen einen unzulässigen Eingriff in die Verfassung der Gemeindevertretungen darstellt. Die Landesregierung greift (wie oben bereits geschildert) einerseits in den politischen Wettbewerb in den Parlamenten ein. Andererseits beschneidet sie die Selbstbestimmung der Kommunen. Der die Fraktionen betreffende §36a sieht nämlich vor, dass „das Nähere über die Bildung einer Fraktion, die Fraktionsstärke, ihre Rechte und Pflichten innerhalb der Gemeindevertretung in der Geschäftsordnung zu regeln“ sei. In den Augen der PARTEI stellt sich vor diesem Hintergrund die Änderung der HGO als ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen dar, die nach §28 des Grundgesetzes jedoch gewährleistet sein muss. Im Falle der Umsetzung der Gesetzesänderung erwägt Die PARTEI juristische Schritte.
„In Zeiten der Krise sollte sich der Landtag lieber heimlich die Diäten erhöhen oder darüber nachdenken, wie dieses Land per Onlineplenanrsitzung regierungsfähig gehalten werden kann, anstatt sich hier der armen Kleinstparteien, zu denen auch die sPD und die FDP gehören, zu entledigen.“, so der Landesvorsitzende der Die PARTEI Hessen Dominic Harapat.
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Generalsekretär Landesverband Hessen