Der Landesvorstand hat auf seiner Sitzung vom 26.01.2020 folgendes beschlossen:
Der Landesverband Hessen erkennt die vom Bundesverband eingesetzte Antidiskriminierungsstelle (ADK) vollumfänglich an und unterstützt diese. Dies gilt auch für eventuell anfallende Kosten mit Hessenbezug, sollten diese nicht vom Bundesverband getragen werden. Über die Höhe der Beteiligung ist im Einzelfall zu entscheiden. Ferner wird die ADK in die Findung und Betreuung von Ombudspersonen eingebunden, sowie in die Planung von Schulungen zum Thema Sexismus, Missbrauch und Diskriminierung.
Bei zu verhandelnden Fällen, die in das Kompetenzgebiet der ADK fallen, wird diese angerufen, um gemeinsam eine angemessene Reaktion und gegebenenfalls eine angemessene Sanktion zu finden.